Screenshot von www.finanztip.de

Amtliche Dokumente

Formalitäten sind bei bestimmten Anlässen notwendig.

Eines dieser Dokumente ist ein Erbschein, den Sie für Angehörige beantragen müssen, wenn sie sich um den Nachlass kümmern müssen. Zum Beispiel Wohnung, Konten, Verträge auflösen und ähnliche Notwendigkeiten, die dann meist noch unter Zeitdruck erfolgen müssen.

Beantragt wird der Erbschein beim Amtsgericht am Wohnort des Verstorbenen.

Die Beantragung ist mit Kosten verbunden. Bei Rechtsanwälten sind damit Gebühren verbunden, dafür bekommen Sie dort noch eine qualifizierte Beratung. Die Gebühren orientieren sich an den Nachlasswerten. Laut offizieller Angaben liegt bei einem Nachlasswert von 50.000 die Gebühr für die Beantragung eines Erbscheins bei 165 € plus …Details erläutert Ihnen ein Rechtsanwalt, wenn er von Ihnen den Auftrag erhält.

Die Gebühren staffeln sich nach Höhe des Nachlasswertes.

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