Eigentumswohnung – Umlage Umzugskostenpauschale
Sie fragen sich wie hoch diese sein darf?
Dieser Kostenpauschale muss ein Eigentümerbeschluss zugrunde liegen, erst dann darf diese auch umgelegt werden- Die Höhe hat das BGH mit 50 € als zulässig erklärt: Entscheidung vom 1. Oktober 2010 und vom Landgericht Frankfurt 2017 noch immer für rechtens erklärt.
Viele Fragen zu Eigentumswohnungen finden Sie aktuell in neuerer Literatur.