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Eigentumswohnung – Umlage Umzugskostenpauschale

Sie fragen sich wie hoch diese sein darf?

Dieser Kostenpauschale muss ein Eigentümerbeschluss zugrunde liegen, erst dann darf diese auch umgelegt werden- Die Höhe hat das BGH mit 50 € als zulässig erklärt: Entscheidung vom 1. Oktober 2010 und vom Landgericht Frankfurt 2017 noch immer für rechtens erklärt.

Viele Fragen zu Eigentumswohnungen finden Sie aktuell in neuerer Literatur.

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