Screenshot von bestattungsportal.biz

Kein Testament – Ist Ihnen das egal?

Bisher galt die gesetzliche Erbfolge, wenn kein Testament vorhanden war, und für deutsche Staatsbürger, das deutsche Recht.

Dies hat sich geändert.

Für Personen, welche nach dem 15. August 2015 versterben, gelten hierfür nicht mehr deren Staatsangehörigkeit. Die gesetzliche Erbfolge richtet sich danach, wo der Verstorbene gelebt hat. Zum Berispiel, wenn ein Deutscher auf Mallorca lebt, gilt die spanische Gesetzgebung.

Sie haben ander Wünsche? Dann regeln Sie es. Sie können Ihr Testament auch in einem speziellen, professionellen Vorsorgeordner von www.vorsorge.biz hinterlegen, oder ….

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