Screenshot von www.finanztip.de

Testament

Kurz zusammengefasst gibt es zwei Möglichkeiten zur Testament Erstellung:

  • Ein privates Testament muss handgeschrieben sein und bestimmte Kriterien erfüllen. Sorgsam ist darauf zu achten, dass alles Formvorschriften eingehalten werden, weil es bei Formfehlern unwirksam sein kann und Erbstreitigkeiten damit vorprogrammiert sind. 
  • Danach kann es bei Nachlassgericht gegen eine geringe Gebühr hinterlegt werden.
  • Bei einem Notar erhalten Sie fachliche Beratung und er kann auf Wunsch das Testament erstellen. Über die Gebühren müssen Sie sich vorher informieren, weil diese individuell nach Art und Umfang Ihres Auftrags berechnet werden.

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