Vorsorge echtzeitig planen
  • Gepostet am 9. Juni 2021

Vorsorge rechtzeitig planen

Es gibt viele gute Gründe, sich um die letzten Dinge selbst zu kümmern. Sei es, weil Alleinstehende sicher gehen wollen, das alles in ihrem Sinne getan wird. Oft sind auch Verwandte und Freunde zu weit weg, um schnell helfen zu können. Häufig ist es auch der Wunsch, Angehörige von den anstehenden Entscheidungen zu befreien, die bei einer Bestattung getroffen werden müssen.

Sie haben dabei die Sicherheit, dass alle besprochenen und festgelegten Angelegenheiten im Sterbefall genau so ausgeführt werden, wie Sie dies gewünscht haben. Mit diesem Ordner entlasten Sie Ihre Angehörigen. Inhaltlich informiert er über alles, was bei einem Trauerfall wichtig ist. Auf vorgegebenen Formularen halten Sie alle wichtigen Informationen fest. Damit im Trauerfall die richtigen Institutionen und Ansprechpartner gefunden werden. Auch persönliche Dokumente und Urkunden können hier eingefügt werden und stehen so sicher zur Verfügung.

Dieser Vorsorgeordner überdauert oftmals viele Jahre, bevor er benutzt wird. Deshalb gestatten wir uns einige Hinweise zu Ihrer eigenen Sicherheit: Bewahren Sie diesen Vorsorgeordner sorgfältig auf. Achten Sie darauf, dass er nicht in falsche Hände kommen kann, denn er enthält viele Ihrer persönlichsten Unterlagen.

1. Überprüfen Sie den Inhalt zumindest einmal jährlich, damit der aktuelle Stand immer erhalten bleibt.

2. Informieren Sie sich in aller Ruhe über alle Beiträge, Hinweise und Tipps. Besprechen Sie diese vielleicht auch mit Personen, die Ihnen besonders nahe stehen und Ihr Vertrauen genießen. Sollten dabei Fragen offen sein, stehen wir gerne zur Verfügung.

3. Ihre Urkunden sollten in diesem Ordner abgelegt werden. Besonders wichtige Dokumente sollten Sie kopiert in diesem Ordner einheften und die Originale an einem sicheren Ort (Tresor, Banksafe etc.) aufbewahren.

Was ist außerdem wichtig?

Allgemeine Geldangelegenheiten

Alle Dokumente, die das Vermögen oder sonstigen Besitz betreffen, sollten an einem sicheren Ort verwahrt werden.

Dies betrifft besonders:

Grundbesitz und Immobilien

Aktien und Wertpapiere

Private Forderungen

Sonstiges Vermögen

Bausparverträge

Kunstgegenstände

Verbindlichkeiten gegenüber Banken und

Privatpersonen

Übernommene Bürgschaften

Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen

Es ist auch zu beachten, dass laufende Zahlungen, die bisher durch Daueraufträge oder Einzugsermächtigungen erfolgten, vielleicht entfallen.

Einige Beispiele:

Mietzahlungen (rückzahlbare Kautionen

gehören zur Erbmasse)

Abonnements

Vereinsbeiträge

Versicherungsbeiträge

Telefon

Rundfunk- und Fernsehgebühren

Hier können unnötige Kosten und späterer Ärger vermieden werden, indem entsprechende Verträge, Daueraufträge und Einzugsermächtigungen umgehend gekündigt werden. Auch bei Banken können große Schwierigkeiten auftreten, wenn nach dem Tod des Kontoinhabers über dessen Konto verfügt werden soll.

Das rechtzeitige Gespräch mit der Bank oder aber die Benutzung der im Anhang dieses Vorsorgeordners befindlichen „Vollmacht gegenüber Banken“ schafft Probleme aus dem Weg.

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